Spanische Kraftfahrzeugversicherung

Worauf müssen Sie achten?

Spanische Kraftfahrzeugversicherung

Wie in Deutschland müssen auch in Spanien alle Kraftfahrzeuge versichert werden, denn auch hier gibt es eine Versicherungspflicht. Diese wird aber nicht über das Verkehrsamt kontrolliert; es gibt also keine Doppelkarten. Wird ein Fahrer aber von der Polizei ohne gültige Police angetroffen, drohen sehr empfindliche Strafen.

Die Versicherungspolice und die letzte Beitragsrechnung führen Sie daher unbedingt im Fahrzeug mit, zusammen mit dem Führerschein, Fahrzeugpapieren und der Steuerbescheinigung.

Eine spanische Versicherung abzuschließen ist dann möglich, wenn ein Fahrzeug eine spanische Zulassung und Nummernschild hat. Fahrzeuge mit deutschem Nummernschild müssen in Deutschland gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz versichert werden. Außer der gesetzlichen Vorschrift, dass Fahrzeuge die dauerhaft in Spanien fahren, auf spanische Zulassungen umzu­melden sind, ist es sicher auch einfacher für die meisten Halter, diese Ummeldung vorzunehmen. Danach muss das Fahrzeug nicht mehr dem deutschen TÜV vorgeführt werden und auch bei einem Unfall ist die Schadensabwicklung leichter.

Allgemein ist, anders als bei der Kfz-Steuer und allen anderen Versicherungen, für viele Modelle die Kfz-Versicherung in Spanien teurer als in Deutschland. Dies hängt auch mit dem großen Versicherungsumfang zusammen. Vor allem Zweiräder und junge Fahrzeugführer sind deutlich teurer in der Versicherung, was sicher jedem Verkehrsteilnehmer bei der zum Teil abenteuerlichen Fahrweise dieser Personengruppe einleuchten wird.

Was ist versichert?

  • unbegrenzte Haftpflichtversicherung
  • gerichtliche Verteidigung
  • Schadenersatzforderungen gegen andere Versicherer
  • Unfallversicherung des Fahrers
  • Reiseassistenz für Personen und Fahrer (ähnlich deutschem Schutzbrief)
  • Verteidigung bei Geldstrafen und Führerscheinentzug
  • Versicherung über das Konsortium gegen außerge­wöhnliche Schäden, wie Erdbeben,
  • Überschwemmung, Terrorismus usw.

Zusätzlich können versichert werden:

  • Insassenunfallversicherung für die Mitfahrer
  • Feuer- und Raubversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Glasbruch

Neben der unbegrenzten Haftpflichtversicherung sind die Bereiche der gerichtlichen Verteidigung und der Schadenersatzansprüche sicher die wichtigste Ergänzung, gerade für Ausländer. Diese gelten nicht nur in Spanien, sondern in ganz Europa und den Mittelmeeranliegerstaaten.

Die Gesellschaft übernimmt die Verteidigung inklusive der Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und bei Führerschein- und Bußgeldangelegenheiten.

Darüber hinaus ist Ihre eigene Gesellschaft auch Ansprechpartner, wenn Sie von einer anderen Person oder Versicherungsgesellschaft Entschädigungen verlangen. Sie brauchen sich also nicht mit einer anderen Gesellschaft auseinander zu setzen, wenn der Unfall­gegner die Schuld hat, sondern übergeben einfach Ihrer Versicher­ung die Sache zur Erledigung. Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird auch bei Verschulden des Gegners von den Sachver­ständigen Ihrer eigenen Versicherung geschätzt.

Welche Zusatzversicherungen lohnen sich?

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist sicher in den wenigsten Fällen sinnvoll. Bei Eigenverschulden zahlt ihre Haft­pflichtversicherung für die Ansprüche von Mitfahrern, bei Ver­schulden des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung. Für Familienangehörige (Ehepartner und eigene Kinder) ist eine Haftung zwar nicht gegeben, aber wenn bei einem Unfall eine Invaliditäts- oder Todesfallentschädigung von Ihnen als notwendig erachtet wird, ist diese Notwendigkeit sicher nicht nur bei Kfz-Unfällen gegeben, sondern auch bei allen anderen Unfällen, z.B. im Haus oder in der Freizeit. Somit ist der Abschluss einer separaten, allgemeinen Unfallversicherung dann die bessere Lösung und nicht viel teurer.

Die Teilkaskoversicherung bezieht sich in Spanien nur auf die Bereiche Feuer und Diebstahl, nicht Wildschäden usw. Die Dieb­stahlversicherung ersetzt neben Diebstählen des gesamten Fahrzeugs auch Diebstähle von fest verbundenen Teilen und – meist nur zu 80% – auch von Radio und Kommunikationsgeräten. Die Glasversicherung ist extra zu vereinbaren.

Die Vollkaskoversicherung ist mit der deutschen fast identisch. Auch hier können Versicherungen ohne oder mit einer Selbst­beteiligung abgeschlossen werden. Die Feuer und Diebstahl­versicherung ist dann – ohne Selbstbeteiligung – mitversichert.

Wichtig für Neuwagenbesitzer

Die Gesellschaften bezahlen bei Teil- und Vollkasko­versicherung meist nur im ersten Jahr den vollen Neuwert, danach den Zeitwert.

  • in den ersten zwei Jahren 100% vom Neuwert
  • im dritten Jahr 80% vom Neuwert, danach der Zeitwert

Da die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls in den ersten Jahren am größten ist und ein Unfall an dem noch fast neuen Fahrzeug besonders schmerzt, ist der Abschluss einer solchen Deckung anzuraten, zumal der Wertverlust nach den Gebrauchtwagen­preislisten in den ersten Jahren doch recht erheblich ist. Bei Neukauf käme also eine recht hohe Zuzahlung für Sie zum Tragen.

Wegen der großen Prämienunterschiede lohnt ein Vergleich der Versicherungen. Die Tarife in Spanien sind in der Kfz-Versicherung sehr unterschiedlich, so dass die Beiträge in sehr großem Maße differieren.

Es ist nicht möglich, eine Aufstellung von günstigen oder teuren Versicherungen zu machen und daher sind auch alle Prämien­vergleiche, die in Zeitungen teilweise veröffentlicht werden, über­haupt nicht aussagekräftig. Eine Gesellschaft kann bei einem Fahrzeugmodell 30% teurer sein als eine andere und bei einem anderen Kfz wieder 20% günstiger. Außerdem ist eine Gesellschaft bei der Vollkaskoversicherung eventuell extrem teuer und bei der Teilkaskoversicherung aber wiederum eine der preiswertesten. Es bleibt Ihnen also nur die Möglichkeit bei jedem Fahrzeugwechsel wieder genau nachzufragen und zu vergleichen. Der Lohn sind Beitragsersparnisse von bis zu 40%, teilweise mehr!

Wichtig ist noch anzumerken, dass die Höhe des Schadenfreiheits­rabattes von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich aner­kannt wird. Manche Gesellschaften gewähren nur 30%, manche bis zu 50%. Das heißt aber nicht, dass eine Gesellschaft bei 50% Schadenfreiheitsrabatt unter dem Strich auch wirklich günstiger ist. Gerade die teuren Gesellschaften locken gern mit hohen Rabatten, sind aber dann trotzdem noch teurer als die günstigere Gesell­schaft bei geringerem Rabatt.

Versicherung von Zweirädern oder jungen Leuten

Fast alle Gesellschaften versichern keine Mopeds mehr oder junge Leute unter 25 Jahren oder Personen mit weniger als zwei Jahren Führerscheinbesitz, sowie bestimmte Motorräder. Die wenigen Gesellschaften, die diese hohen Risiken noch übernehmen fordern verständlicherweise, dass auch die anderen Versicherungen (Haus, Auto vom Vater usw.) ebenfalls mit abgeschlossen werden.

Wenn Sie solche Versicherungen – eventuell auch erst in Zukunft – benötigen, sollten Sie schon heute daran denken und Ihr gesamtes Versicherungspaket entsprechend platzieren.

Bei der Autoversicherung achten Sie auf entsprechende Regelungen, falls Sie Kinder haben, die das Fahrzeug auch gelegentlich benutzen. Bei einigen Gesellschaften sind die Kinder nicht mitversichert oder es muss – mit Beitragszuschlag – extra angegeben werden.

  • Auf keinen Fall dürfen Sie eine Schuldanerkenntnis unterschreiben oder auch nur abgeben! Das kann den Versicherungsschutz gefährden!
  • Sofern die Schwere der Verletzungen es gebietet, rufen Sie die Hilfskräfte und die Polizei.
  • Notieren Sie sich Namen, Anschrift und Telefonnummer der Verletzten, bevor diese aufbrechen.

Wenn es nur Materialschäden gab:

  • Zeigen Sie unaufgefordert die Versicherungspolice und Führerschein und lassen Sie sich auch diese Unterlagen vom Unfallgegner zeigen.
  • Füllen Sie in Ruhe den Unfall-Fragebogen mit dem anderen Fahrer zusammen aus.
  • Wenn der laufende Verkehr behindert wird, schreibt das Gesetz vor, die Fahrzeuge so schnell wie möglich zur Seite zu räumen.
  • Rufen Sie die Polizei, wenn Sie glauben, dass es in Ihrem Interesse sein würde und auf jeden Fall, wenn der andere Fahrer die Zusammenarbeit, zum Beispiel beim Fragebogen, verweigert.
  • Einige Fotos sind immer nützlich.

System der Schadensabwicklung

Völlig anders als in Deutschland übernimmt Ihre eigene Gesell­schaft die Abwicklung des Schaden, unabhängig von der Schuld­frage. Auch bei Schuld des Gegners wird also Ihre Gesellschaft den Sachverständigen schicken, der den Schaden schätzt. Die Behebung eines Schadens wird in Spanien in der günstigsten Form gemacht: Bei einer Beule am Kotflügel wird dieser also nicht ersetzt, sondern ausgebeult. Einen Anspruch auf Neuteile gibt es nicht.

Auch bei Fremdverschulden bezahlt Ihre Gesellschaft den gesamten Schaden. Von der Gesellschaft des Unfallschuldigen erhält sie über eine zentrale Abwicklungsstelle – unabhängig von der Schadenhöhe – 420 Euro ersetzt. Das heißt bei einem Schaden von zum Beispiel 1200 Euro zahlt Ihre Gesellschaft 780 Euro, der Versicherer des Schuldigen 420 Euro Aber auch wenn der Schaden nur 120 Euro beträgt, werden 420 Euro erstattet.

Wenn Sie keine Schuld hatten, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht gekürzt, auch wenn Ihre Gesellschaft einen Teil zuzahlen musste.

Wie fülle ich den Unfallfragebogen aus?

  • Am Unfallort: Äußern Sie keine Anerkenntnis der Haftung oder der Schuld, aber füllen Sie den Fragebogen genau aus (jeder Fahrer eine Spalte – A oder B). Die Ankreuzfragen beantwortet jeder aus seiner Sicht; diskutieren Sie also nicht über diese Punkte, allenfalls machen Sie eine Bemerkung unter dem Punkt 14 in Ihrer Spalte. Verwenden Sie einen Fragebogen, wenn nur zwei Kfz betroffen sind (zwei für drei Kfz usw.). Es ist unwichtig, wer ausfüllt und wer nur Informationen liefert. Benutzen Sie aber einen Kugelschreiber und drücken Sie fest auf. Sofern ein Fahrer ein deutsches, gleiches Formular hat, können Sie dies als Übersetzungshilfe nutzen. Ein Exemplar behalten Sie, das andere erhält der Unfallgegner.
  • Im Haus: Vervollständigen Sie alle wichtigen Daten durch Ausfüllen der Rückseite des Fragebogens. Da diese Arbeit in Ruhe und mit Hilfe des Vertreters gemacht werden kann, verzichten wir an dieser Stelle auf Erläuterungen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.

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