Niederlassung als Arzt

Arbeiten als Mediziner in Spanien

Niederlassung als Arzt

Angesichts schwieriger werdender Berufs- und Verdienstmöglich­keiten in Deutschland, zieht es immer mehr Mediziner ins Ausland. Der ärztlichen Überversorgung in Deutschland stehen in land­schaftlich reizvollen Gegenden Europas teilweise ausge­zeichnete Nieder­lassungsmöglichkeiten für Ärzte und Zahnärzte gegenüber.

Das Haupt­tourismusland Spanien bietet an seinen Küsten und den Inselgruppen der Balearen und Kanaren immer mehr deutschen Staatsangehörigen eine dauerhafte Bleibe. Wenn­gleich die medizinische Versorgung auch in Spanien als gut zu bezeichnen ist, brauchen deutsprachige Ärzte und Zahnärzte die spanische Konkurrenz nicht zu fürchten; denn es ist die eigene Sprache, in der man wegen kleinerer Malaisen oder größerer Gesundheitsproblemen am besten kommunizieren kann. Auf eine deutsche Zahnärztin in Maspalomas, einen deutschen Orthopäden in Benidorm oder einen Frauenarzt auf Ibiza warten konsultier­ungsfreudige Patienten, die oft schon vor langen Jahren dem Sog der Zugvögel gefolgt, im Süden aber sesshaft geworden sind.

Die Anerkennung des EU-Ärztetitels in Spanien

Die konkreten Anerkennungsvoraussetzungen befinden sich im Königlichen Dekret 1691/1889. Danach kann nicht nur das "Zeugnis über die ärztliche Staats­prüfung" in Spanien anerkannt werden, sondern auch die von den Landesärztekammern erteilte fachärztliche Anerkennung. Das spätere Königliche Dekret 2072/95 befasst sich insbesondere mit Arzt- und Fachärztetiteln aus der ehemaligen DDR wie auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Titelanerkennung von EU-Zahnärzten in Spanien

Es gelten nahezu die gleichen Voraussetzungen für die Titel­anerkennung von Zahnärzten, wie sie zuvor in Bezug auf EU-Ärzte beschrieben wurden.

Titelanerkennung medizinischen Personals aus der EU in Spanien

Während die Berufe der Krankenschwester und des Kranken­pflegers bereits in den Richtlinien des Rates der Gemeinschaft vom 14. Dezember 1981 als Anerkennungsberufe aufgenommen worden waren, finden sich Anerkennungs­voraussetzungen für folgende Berufe erst in dem Königlichen Dekret Nr. 1396 vom 4. August 1995:

  • Kinderkrankenschwester/-Pfleger
  • Krankengymnast/in
  • Physiotherapeut/in
  • Logopäde/in
  • Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in usw.

Voraussetzung für die Anerkennung vorstehender Titel in Spanien ist eine berufliche Ausbildung von mindestens drei Jahren.

Die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen dieser Berufe im einzelnen zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen, da sie jeweils in Details voneinander abweichen.

Wichtig ist nur zu wissen, dass nicht nur Ärzte- und Zahnärzte in Spanien Titelanerkennung finden können, sondern auch solche medizinischen Heil- und Hilfsberufe der vorgenannten Art.

Es darf in diesem Zusammenhang noch bemerkt werden, dass selbstverständlich auch der Titel des Tierarztes in Spanien aner­kennungsfähig ist und dieser damit nach Anerkennung seines Titels durch das spanische Erziehungs- und Wissenschafts­ministerium und die Aufnahme in die zuständige Kammer in Spanien praktizieren darf.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: