Die Grundbesitzsteuer wird vom Marktpreis der Immobilie zum 1. Januar 1980 errechtet. Sie sind von der Steuer befreit, wenn der Wert der Immobilie unter €170,860 liegt – aus diesem Grund müssen viele Hausbesitzer auf Zypern keine Grundbesitzsteuer bezahlen.
Liegt der Wert über CY£100.000, werden die Steuerraten wie folgt berechnet:
| Immobilienwert (€) | Steuerrate (%) | Kumulative Steuer (€) |
| Bis 170,860 | 0 | |
| 170,861 – 427.150 | 2,5 | 641 |
| 427.150 – 854.300 | 3,5 | 2,136 |
| Über 854.300 | 4 |
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder einer Wohltätigkeitsorganisation gehören, sind von der Grundbesitzsteuer ausgeschlossen. Stichtag für die Bezahlung der Steuer ist jährlich der 30. September.