Aufenthaltserlaubnis

Wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie mehr als 90 Tage in der Türkei verbringen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie ein gültiges Visum besitzen, müssen Sie nur bei Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und Ablauf des Visums eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Es gibt mehrere Arten von Aufenthaltserlaubnis:

  • Kurzzeitaufenthaltserlaubnis
  • Familienaufenthaltserlaubnis
  • Studentenaufenthaltserlaubnis
  • Langzeitaufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis wegen humanitärer Gründe
  • Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel

Sie sollten Ihre Aufenthaltserlaubnis beim türkischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Wenn Sie sich schon in der Türkei befinden, können Sie in Ausnahmefällen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie einen Reisepass, der mindestens bis 60 Tage nach Ablauf Ihrer Genehmigung gültig ist, und zwei Kopien davon bereit haben. Außerdem brauchen Sie mindestens vier (am besten acht, um sicher zu sein) Passfotos, Ihr gültiges Visum und das ausgefüllte Antragsformular  mitbringen. Je nach Art der Aufenthaltsgenehmigung brauchen Sie eventuell weitere Dokumente (z.B. Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber, der Schule, Universität, Bank, etc.).

Ihre Aufenthaltsgenehmigung ist je nach Art 6 Monate bis 5 Jahre gültig, abhängig vom Grund für Ihren Antrag. Die Kosten variieren, belaufen sich aber ungefähr auf 60 Euro.

Die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis

Wenn sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern wollen, müssen Sie das 60 Tage vor Ablauf bei den örtlichen Behörden vornehmen. Sie bekommen eine Bestätigung dafür, dass Sie sich im Erneuerungsprozess befinden und solange in der Türkei bleiben dürfen, bis der Prozess abgeschlossen ist, auch wenn die alte Genehmigung schon davor abläuft. Die Gültigkeit der neuen Genehmigung beginnt exakt am Ablauftag der alten.

Sie sollten die türkischen Behörden niemals versuchen zu täuschen, um die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Die Folge könnte die Deportation oder eine Strafe in einem der verrufenen türkischen Gefängnisse sein.

Antrag für eine andere Aufenthaltserlaubnis

In bestimte Fällen möchten Sie vielleicht eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter türkisch sind und Sie 18 werden, können Sie Ihre Familienfaufenthaltserlaubnis gegen eine Kurzaufenthaltserlaubnis eintauschen. Die einzige Bedingung ist, dass Sie davor mindestens drei Jahre in der Türkei gelebt haben.

Wenn Sie sich von einem türkischen Staatsbürger scheiden lassen und in der Türkei bleiben wollen, können Sie eine Kurzaufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen davor mindestens drei Jahre in der Türkei gelebt haben oder Opfer häuslicher Gewalt gewesen sein.

In beiden Fällen ist der Antrag auf Eintauschen der Erlaubnis optional, da die Familienaufenthaltserlaubnis nicht früher abläuft, wenn Sie 18 werden oder sich scheiden lassen.

Langzeitaufenthaltserlaubnis

Wenn Sie eine türkische Langzeitaufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • 8 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in der Türkei
  • keine Inanspruchnahme der Sozialhilfe innerhalb der letzten drei Jahre
  • ausreichendes, stabiles Einkommen für die Selbsterhaltung
  • gültige Krankenversicherung (für Antragsteller unter 65)
  • keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit

Sie benötigen dieselben Dokumente wie für die Beantragung der anderen Aufenthaltserlaubnisse, aber zusätzlich Ihr Residenzbuch und Ihre türkische Steuernummer.

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