Spanische Aufenthaltsgenehmigung

Auch für EU-Bürger sinnvoll

Spanische Aufenthaltsgenehmigung

Obwohl die Tarjeta de Residencia, die Aufenthaltsgenehmigung für Spanien, nicht für EU-Bürger verpflichtend ist, empfiehlt die Deutsche Botschaft in Madrid EU-ausländischen Spanien-Resi­denten die Aufenthaltskarte zu beantragen bzw. zu verlängern.

Vorteilhaft hat sich der Besitz der Tarjeta de Residencia vor allem im Umgang mit Banken und Notaren gezeigt, die oftmals nach wie vor aus Unwissenheit über die neue Gesetzeslage auf den Nachweis der Residenz durch die Aufenthaltskarte bestehen.

Residencia-Pflicht unterliegen Rentner und Pensionäre. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Ausländerbehörde die Aus­stellung der Tarjeta de Residencia in den Fällen verweigert, wo sie nicht mehr Pflicht ist. Der Gesetzeswortlaut gibt den Beamten Recht: Sie können bei einer freiwilligen Beantragung wählen, ob sie die Aufenthaltskarte ausstellen oder lediglich ein Dokument, das die Residenz bestätigt. Dieses Dokument ist meist nur eine DIN-A4-Kopie, das mit der richtigen Aufenthaltskarte nicht vergleichbar ist.

Beantragt wird die Tarjeta de Residencia sowie ihre Verlängerung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Wache der Policía Nacional.

Mitbringen müssen Sie:

  • zwei Passbilder
  • Personalausweis mit einer Fotokopie
  • die bisherige Aufenthaltskarte, ebenfalls mit Fotokopie.

Später müssen Sie auf dem Ausländeramt Ihren Fingerabdruck auf die neue Aufenthaltskarte stempeln.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.

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