Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium, Kredite oder BAföG finanzieren.
Auslandsbafög
Manchmal kann der Staat bei der Finanzierung eines Auslandssemester helfen. Wenn Sie Auslandsbafög beantragen möchten, müssen Sie mindestens zwei Semester studiert haben und das Studium im Ausland muss zumindest teilweise in Deutschland angerechnet werden können. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer Uni!
Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Auslandsbafög können Sie auch dann beantragen wenn Sie kein „Inlands“bafög erhalten.
Aber wie sieht die Förderung im Einzelnen aus? Zusätzlich zum regulären BAföG erhalten Studenten die notwendigen Studiengebühren bis zu einer bestimmten Höhe, einen Auslandszuschlag, die Kosten für die Hin- und Rückreise sowie die Kosten für die zusätzliche notwendige Auslandskrankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.auslandsbafoeg.de .
DAAD
Beim DAAD handelt es sich um eine Einrichtung der deutschen Hochschulen, die die internationalen Beziehung der Unis untereinander fördert. Wenn Sie sich beim DAAD für ein Stipendium bewerben, müssen Sie zunächst einen Antrag ausfüllen. Dieses Formular können Sie unter www.daad.de online ausfüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an den DAAD senden.
Stiftungen und Begabtenförderung
Es gibt mehr als 1.000 Stiftungen, die besonders begabte Studenten fördern. An dieser Stelle finden Sie einige der größeren Stiftungen. Bezüglich weitergehender Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Organisationen:
- Konrad-Adenauer-Stiftung: Diese Stiftung fördert Studenten und Absolventen, die im Ausland studieren möchten. Da es sich um eine politische Stiftung handelt, ist politisches Engagement gefragt. Die Fördersumme kann bis zu ca. 600 Euro im Monat betragen, allerdings ist die Höhe abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kas.de .
- Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw): Diese Stiftung vergibt Stipendien, die aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Insbesondere werden Studenten aus naturwissenschaftlichen und ingenieurswissenschaftlichen Studienfächern gefördert. Ausführliche Informationen zu den Stipendien finden Sie unter www.sdw.org.
- Studienstiftung des Deutschen Volkes: Eine Vielzahl von Stipendien bietet auch die Studienstiftung des Deutschen Volkes. Sie ist konfessionell und politisch unabhängig. Auf der Webseite dieser Stiftung (www.studienstiftung.de ) finden Sie eine Vielzahl von offenen Programmen der Studienstiftung, die nicht nur Stipendiaten zur Verfügung stehen.
- Friedrich-Ebert-Stiftung: Hier handelt es sich – genau wie bei der Konrad-Adenauer-Stiftung – um eine politische Institution. Nähere Informationen können Sie unter www.fes.de einsehen.
- Friedrich-Naumann-Stiftung: Wenn Sie sich dort um ein Stipendium bewerben möchten, müssen Sie zunächst einige Fragen schriftlich beantworten. Erst danach werden Ihnen die vollständigen Bewerbungsunterlagen zugesendet. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Mai und der 30. November. Umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und dem politischen Hintergrund der Stiftung erhalten Sie im Internet unter www.fnst.de oder direkt bei der Friedrich-Naumann-Stiftung.
- Cusanuswerk: Hierbei handelt es sich um eine bischöfliche Studienförderung. Voraussetzung für Ihre Bewerbung ist, dass Sie katholischer Konfession sind und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Die finanzielle Förderung beträgt bis zu ca. 600 Euro/Monat, wobei die Höhe der Föderungssumme vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten abhängt. Über diese Grundförderung hinaus werden auch Graduierte gefördert. Die Höhe des Stipendiums ist hierbei aber unabhängig vom Einkommen der Eltern und beträgt bis zu ca. 1000 Euro/Monat. Weiterhin können Reisekosten, Studiengebühren und Auslandszuschläge gewährt bzw. ersetzt werden. Weitere Informationen zu können Sie unter www.cusanuswerk.de finden.
Sokrates/Erasmus
Sokrates/Erasmus ist ein Austauschprogramm der Europäischen Union. Wenn Sie sich über dieses Programm bewerben und an einer spanischen Universität ein Studium aufnehmen, haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Ihren Studiengebühren zu beantragen.
Spanische Stipendien
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten eines Stipendiums:
- Für Lehrkräfte: Deutsche Spanischlehrer haben die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zu bewerben. Die Kurse finden immer in den Sommermonaten an mehreren spanischen Universitäten statt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD), im Internet finden Sie diesen unter www.kmk.org .
- Fundación Carolina: Diese Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen Spanien und dem Rest der Welt auf dem Gebiet der Bildung und der Wissenschaft zu fördern. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.fundacioncarolina.es .
- Auch das spanische Abgeordnetenhaus bietet jährlich vier Stipendien an. Diese richten sich insbesondere an Bibliothekare und Dokumentalisten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die folgende Internetseite www.congreso.es .
Bildungskredite
Wenn Sie kein Stipendium bekommen haben, gibt es die Möglichkeit, einen so genannten Bildungskredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (www.kfw.de ) zu erhalten.
Diese Kredite sind zinsgünstig und werden vom Bundesverwaltungsamt vergeben. Zu weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite www.bildungskredit.de .
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können Ihnen bis zu 7.200 Euro (maximal 24 Monate à 300 Euro) bewilligt werden. Voraussetzung für die Bewilligung des Kredits ist unter anderem, dass Sie Student an einer Hochschule sind, noch nicht daszwölfte Fachsemester erreicht und eine Zwischenprüfung oder das Vordiplom bestanden haben. Folgende Unterlagen müssen Sie gemeinsam mit dem Antrag auf Bewilligung eines Bildungskredits einreichen:
- Eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite),
- Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Semester hervorgeht,
- Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom oder alternativ eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass eine Zwischenprüfung in Ihrem Studienfach nicht vorgesehen ist, alle erforderlichen und üblichen Leistungen der ersten vier Fachsemester aber erbracht wurden,
- Nachweis, dass Sie ein Magister (Master)-Studium im Sinne des § 19 Hochschulrahmengesetzes oder ein Studium im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 1 bis 3 Hochschulrahmengesetz betreiben,
- Angaben über die voraussichtliche Dauer dieses Studiums und
- Bescheinigung der Prüfungsstelle, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind.
Den o.g. Antrag erhalten Sie im Internet unter www.bva.bund.de . Diesen können Sie online ausfüllen oder ausdrucken und gemeinsam mit Ihren Unterlagen an das Bundesverwaltungsamt senden.
Unter www.bildungskredit.de finden Sie weitere Vordrucke (z.B. einen Zwischenprüfungs- und Abschlussprüfungsvordruck). Da es sich um einen Kredit handelt, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie diesen zurückzahlen müssen. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre, nachdem Sie die erste Rate erhalten haben. Die monatliche Rückzahlung beträgt 120 Euro, der Antrag auf Stundung ist möglich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig oder durch eine Einmalzahlung zurück zu bezahlen. Sie werden über den Beginn der Rückzahlung rechtzeitig schriftlich informiert. In der monatlichen Rückzahlungsrate sind die Zinsen bereits enthalten. Der Zinssatz beträgt zur Zeit 3,27 %; er ist jedoch variabel und kann sich jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober leicht verändern.
Kredite
Sollte Ihnen ein Bildungskredit nicht bewilligt werden, können Sie auch bei Ihrer Hausbank oder einer großen Bank nach einem Kredit fragen.
Bildungsfonds
Weiterhin gibt es verschiedene Bildungsfonds, die Ihnen einen Kredit zu relativ günstigen Konditionen anbieten. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.bildungsfonds.de .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in Spanien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.