Einführung

Welche Papiere benötigen Sie für Ihren Schweiz-Aufenthalt?

Einführung

Fall Sie in der Schweiz leben, arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie evtl. ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder eine Arbeitsgenehmigung.

Bereiten Sie sich auf umfangreiche bürokratische Regelungen und lange Wartezeiten vor. Da Sie einige Genehmigungen (insbesondere Visa) nur in Ihrem Heimatland beantragen können, müssen Sie diesen Prozess gegebenenfalls lange vor Ihrer geplanten Abreise beginnen.

Schweizer Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erscheinen vielen Ausländern komplex und unverständlich (vielen Schweizern übrigens auch!). Auf diesen Seiten geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Einreisebestimmungen und Antragswege. Aufgrund der Komplexität des Themas können wir zwar nicht für jede individuelle Situation detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Unsere Seite sollte Ihnen jedoch zumindest helfen, die richtigen Fragen zu stellen und keine größeren Fehler zu begehen.

Falls Sie in der Schweiz leben möchten, benötigen Sie evtl. eines oder mehrere der folgenden Dokumente:

  1. Visa: EU-Bürger und einige andere Nationalitäten benötigen kein Visum für die Schweiz. Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie dieses in Ihrem Heimatland beantragen (Visa werden grunsätzlich nicht in der Schweiz ausgestellt). Weitere Informationen über Visumsbestimmungen finden Sie in unserem Kapitel zu Visa für die Schweiz.
  2. Aufenthaltsgenehmigungen: Ausländer erhalten in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung (autorisation de séjour), die in einem Plastikcover mit dem Titel Ausländerausweis ( livret pour étrangers) ausgestellt wird.

    Je nach Zweck und Länge des Aufenthalts werden verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen (z.B. Studenten- oder Arbeitsgenehmigungen) ausgestellt. Seit 2007 benôtigen EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis. Andere Nationalitäten hingegen benötigen schon vor Ihrer Ankunft in der Schweiz eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (assurance d'autorisation de séjour). Diese Zusicherung bestätigt, dass Sie nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel zu Aufenthaltsgenehmigungen.

Anmeldung: Innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft und noch vor Ihrem Arbeitsbeginn müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde ( commune) anmelden. Die Wohnort-Anmeldung ist sowohl für Schweizer als auch für Ausländer Pflicht. Falls Sie Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung haben, leitet die Gemeinde Ihre Dokumente an die Kanton-Behörden weiter, die Ihren Antrag bearbeiten und Ihnen Ihre Genehmigung zuschicken..

Vorbereitung Ihrer Reise

Die Schweizer lieben Dokumente. Bereiten Sie sich darauf vor, eine ganze Reihe von Formularen auszufüllen, diese bei verschiedenen Ämtern abstempeln zu lassen und eine gute Zeit in Warteschlangen zu verbringen. Bevor Sie Ihr Heimatland verlassen, sollten Sie ggf. die folgenden Dokumente und Bescheinigungen besorgen:

  • einen gültigen Reisepass für die gesamte Aufenthaltszeit in der Schweiz
  • einen Vorrat an Passfotos
  • als Student: eine Bescheinigung Ihrer Hochschulzulassung oder eine Bestätigung Ihrer Bewerbung
  • als Arbeitnehmer: einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsangebot Ihres Arbeitgebers
  • als Nicht-EU-Bürger: eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
  • einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten in der Schweiz
  • ein Visum (kein Touristenvisum), falls Sie ein solches benötigen
  • Originale und beglaubigte (!) Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunde sowie Schul- und Universitätszeugnisse
  • eine Heiratsurkunde sowie Geburtsurkunden sämtlicher Familienmitglieder
  • ggf. einen Nachweis Ihres Krankenversicherungsschutzes in Ihrem Heimatland
  • einen Impfausweis, falls Sie einen solchen haben. Informieren Sie sich bei Ihrer Schweizer Botschaft, ob Sie für die Einreise in die Schweiz zusätzliche Impfungen benötigen.

Beachten Sie, dass sich die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ständig ändern. Informationen erhalten Sie von den Schweizer Botschaften und Konsulaten, den Schweizer Ausländerbüros sowie dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung  (IMES - www.auslaender.ch ). Falls Ihre rechtliche Situation komplex ist, sollten Sie Ihre Interessen ggf. durch einen Anwalt vertreten lassen.

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