Bewerbung

Bewerbung bei schweizerischen Arbeitgebern

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Egal in welchem Land dieser Erde Sie einen Arbeitsplatz suchen, Ihre Bewerbung ist von besonderer Bedeutung. Sie vermittelt Ihrem potenziellen Arbeitgeber einen ersten Eindruck von Ihnen. Aber wie in Deutschland gilt auch in der Schweiz, dass die Bewerbung, egal ob schriftlich, online, per E-Mail oder per Telefon möglichst professionell sein muss.

Dazu gehört, dass das Anschreiben und Ihr Lebenslauf in der Sprache verfasst sind, die in der Region gesprochen wird. Bei einer Bewerbung in einer deutschsprachigen Region brauchen Sie Ihre Unterlagen natürlich nicht in Schweizerdeutsch zu „übersetzen“, Hochdeutsch ist allgemein üblich. Bewerben Sie sich in französisch- oder italienischsprachigen Gebieten, sollten die Unterlagen in den entsprechenden Sprachen eingereicht werden. Da Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber schon im Vorfeld einen guten Eindruck Ihrer Sprachkenntnisse vermitteln möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Unterlagen sprachlich korrekt sind. Wenn Sie sich auf Französisch oder Italienisch bewerben, sollten Sie, um sicherzustellen, dass keine Fehler in den Unterlagen sind, diese von einem Muttersprachler vor dem Absenden nochmals überprüfen lassen.

Die Anforderungen an eine Bewerbung in der Schweiz sind ähnlich denen an eine Bewerbung in Deutschland. Bewerbungsunterlagen bestehen aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf mit Lichtbild sowie Zeugnissen. Wie aus Deutschland gewohnt, sollten das Anschreiben und der Lebenslauf jeweils individuell an die Stelle, auf die Sie sich bewerben, angepasst werden.

Bevor Sie die Bewerbung schreiben, empfehlen wir Ihnen, sich auf einer der folgenden Internetseiten vorab über das richtige Bewerben in der Schweiz zu informieren. Auch einige der großen Stellenbörsen bieten umfassende Informationen zum Thema Bewerbung in der Schweiz an.

Tipp: Viele große Firmen bieten auf ihren Internetseiten auch Hinweise zur Bewerbung an. Schauen Sie daher immer auf der Internetseite des Unternehmens, bei dem Sie sich bewerben möchten, nach, ob dieses Informationen zu dem Thema bereitstellt, und berücksichtigen Sie die dort genannten Anforderungen in Ihrer Bewerbung.

Anschreiben

Das Anschreiben sollte ähnlich wie in Deutschland relativ kurz gehalten sein. Erklären Sie kurz, warum Sie sich bewerben und warum Sie für den Job der bzw. die Richtige sind. Da das Anschreiben den ersten Eindruck von Ihnen vermittelt, sollten Sie bei Bewerbungen auf Französisch oder Italienisch diese von einem Muttersprachler korrigieren lassen. Wir empfehlen besonders Bewerbern für Führungspositionen, sich unbedingt vorab von einem bewerbungserfahrenen Muttersprachler, z.B. beim Arbeitsvermittler vor Ort, beraten zu lassen.

Lebenslauf

Der Lebenslauf dient dazu, Ihren bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang tabellarisch darzustellen. Inhaltlich entspricht der Lebenslauf bei einer Bewerbung in der Schweiz im Großen und Ganzen dem einer Bewerbung in Deutschland. Wenn nicht explizit anders verlangt, ist ein tabellarischer, computergeschriebener Lebenslauf in der Schweiz üblich.

Der Lebenslauf sollte neben einer lückenlosen Auflistung Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn auch ein aktuelles Foto sowie die wichtigsten persönlichen Daten von Ihnen enthalten. Bei fremdsprachlichen Bewerbungen ist es oft problematisch, die korrekte Übersetzung von Ausbildungen und Berufsbezeichnungen zu finden. Hier ist es unter Umständen angebracht, den deutschen Titel nicht zu übersetzen, sondern den Beruf bzw. die Tätigkeiten kurz in der regionalen Sprache zu erklären.

Ihre Sprachfähigkeiten können von besonderer Bedeutung bei Bewerbungen für einen Job in der Schweiz sein. Sie sollten sich sehr gut überlegen, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse einstufen. Gute Französischkenntnisse bedeuten z.B. etwas anderes bei einer Bewerbung in der Westschweiz als bei einer Bewerbung in Deutschland. International anerkannte Zertifikate sind hier hilfreich. Oder geben Sie im Zweifelsfall einfach die Dauer des Sprachlernens an, z.B. durch Schulunterricht, Auslandsaufenthalte etc.

Zeugnisse

Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse stellen in der Schweiz ebenso wie in Deutschland einen elementaren Bestandteil Ihrer Bewerbung dar. Bei der Bewerbung werden ebenso wie in Deutschland nur Kopien der Zeugnisse eingeschickt. Je nach Beruf ist es notwendig, das berufsqualifizierende Abschlusszeugnis anerkennen zu lassen. Es ist in der Schweiz in der Regel nicht erforderlich, Kopien von Arbeitszeugnissen beglaubigen zu lassen.

Bei Bewerbungen in Französisch oder Italienisch sollten Sie den Ansprechpartner in dem Unternehmen offen fragen, ob Sie die Dokumente übersetzen lassen müssen. Oft ist dies nicht nötig, da viele Schweizer multilingual sind. Falls Sie Ihr Zeugnis übersetzen lassen wollen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, das von einem erfahrenen und professionellen Übersetzer tun zu lassen. Zeugnisse enthalten Formulierungen, die ganz bestimmte Aussagen über Sie als Arbeitnehmer beinhalten. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Formulierungen richtig, in der landesüblichen Form übersetzt werden. Fragen Sie beim kantonalen Arbeitsamt nach entsprechenden Übersetzern.

Tipp: Auch wenn nicht zwingend notwendig, so können Sie sich doch überlegen, ob Sie Ihren früheren Vorgesetzten, natürlich nur wenn dieser bereit dazu ist und sie sich im guten Einverständnis trennen, als Referenz angeben wollen. Ein kurzes Gespräch Ihres neuen Arbeitgebers mit Ihrem ehemaligen Vorgesetzten kann oft sehr hilfreich sein, da Ihr neuer Arbeitnehmer so einen persönlicheren Eindruck von Ihnen als Arbeitnehmer erhält.

Vorstellungsgespräch in der Schweiz

Das Vorstellungsgespräch in der Schweiz verläuft in der Regel so ähnlich wie in Deutschland. Es gelten meist auch sehr ähnliche Kleiderordnungen. Da Sie sich als Ausländer um eine Stelle bemühen, müssen Sie damit rechnen, dass man Sie auch danach fragen wird, warum Sie in der Schweiz bzw. dem Kanton oder der Stadt wohnen möchten. Zudem sollten Sie sich unbedingt vor dem Gespräch über die rechtliche Ausgangslage für Ihre Anstellung informieren. Viele Personalchefs sind nicht unbedingt vertraut mit den juristischen Besonderheiten der Einstellung eines Ausländers. Manchmal fragen diese Ihr Wissen auch sehr gezielt ab, um zu erfahren, wie wichtig Ihnen der Arbeitsplatz in der Schweiz ist.

Wir empfehlen Ihnen, sich ferner über marktübliche Gepflogenheiten wie Arbeitszeiten, Urlaub, Sonderzahlungen und Gehalt sehr gut zu informieren. Sie werden im Laufe des Gesprächs wahrscheinlich auf Ihre Vorstellungen angesprochen werden. Ausführliche Informationen zu diesem Thema können Sie bei den kantonalen Arbeitsämtern erfragen. Diese haben auch Übersichten über gängige Durchschnittslöhne oder stellen Musterverträge zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, sich beim Arbeitsamt auch über gesetzliche Rahmenbedingungen wie gängige Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch etc. ausführlich informieren zu lassen.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, wer sich um die Einholung der Arbeitsbewilligung kümmert. Besonders bei kleinen Unternehmen, die kaum Erfahrung mit dieser Materie haben, empfehlen wir Ihnen, die Arbeitsbewilligung selber einzuholen. So zeigen Sie schon von Beginn an Eigeninitiative und hinterlassen einen positiven Eindruck.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Schweiz. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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