Studienablauf in der Schweiz

Vorlesungszeiten und Prüfungen

Studienablauf in der Schweiz

Sind Sie als Studienanfänger erst einmal an einer schweizerischen Hochschule aufgenommen, so sollten Sie grundsätzlich von Anfang an die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten, die an jeder Hochschule existieren, ausgiebig nutzen. Fragen zum Studienablauf, Prüfungen oder einem möglichen Fach- und Hochschulwechsel können so am besten beantwortet werden.

Das akademische Jahr ist in der Schweiz in zwei Semester eingeteilt: Das Wintersemester beginnt im Oktober und geht bis Februar. Das Sommersemester beginnt, je nach Hochschule, im März oder April und endet im Juni oder Juli.

Leistungsnachweise und Prüfungen

Sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudiengänge gilt ein Kreditpunktesystem, wonach die einzelnen Veranstaltungen und Leistungen nach erfolgreichem Abschluss mit einer bestimmten Zahl von Credits bewertet werden.

Die Voraussetzungen zum Erwerb von Bachelor bzw. Master sind erreicht, wenn man eine bestimmte Anzahl von Credits erreicht hat.

Für den Bachelor sind dies 180 Credits, für den Master nochmals zusätzlich 90 bis 120 Credits. Die üblicherweise während eines Studiums zu erbringenden Leistungen werden somit in der Regel nicht in großen Zwischen- und Schlussprüfungen, sondern studienbegleitend erbracht.

Bei einem Diplom- bzw. Lizenziatsstudium sind im Laufe des Studiums Leistungsnachweise zu erbringen, z.B. in Form von Klausuren, Hausarbeiten oder Vorträgen. Meistens ist auch eine eigene Zwischenprüfung abzulegen, deren erfolgreiches Bestehen als Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums im Hauptstudium dient. Sind auch im Hauptstudium alle Leistungsnachweise erbracht, so kann die Schlussprüfung absolviert werden. Damit erwirbt man in der Schweiz in den Geisteswissenschaften das Lizenziat, in den Natur- und Ingenieurwissenschaften das Diplom und in der Medizin das Staatsexamen.

Fach- und Hochschulwechsel

Fachwechsel: Ein Wechsel des Fachs an einer Universität ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufnahmebedingungen für das neue Fach erfüllt sind. Bestehen besondere Aufnahmebedingungen oder eine Anmeldepflicht, so gelten diese auch für Fachwechsler.

Über eine Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen wird fallweise entschieden. Ausländische Studierende sollten auch unbedingt vorher bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob sie bei einem Fachwechsel ihre Aufenthaltsbewilligung behalten.

Hochschulwechsel: Obwohl die Zulassungsvoraussetzungen der Universitäten unterschiedlich sind, ist in der Regel ein Wechsel innerhalb der Schweiz möglich.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in der Schweiz. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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