Steuerfreibeträge

Was können Sie in Portugal von der Steuer abziehen?

Steuerfreibeträge

Bevor Sie Einkommensteuer zahlen, können Sie Sozialversicherungsbeiträge und bestimmte Kosten von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen, um Ihre Steuerbemessungsgrenze festzulegen.

Dies legt Ihr zu versteuerndes Einkommen fest. Die Bezeichnung „Einkommen“ beinhaltet weitestgehend Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit sowie Gewinne aus Selbstständigkeit, Mieteinnahmen und Kapitalgewinne.

Es ist wichtig, dass Sie alle Belege aufbewahren. Absetzbare Ausgaben werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, um das Nettoeinkommen festzulegen. Eine Reihe von Freibeträgen werden von diesem Wert abgezogen und ergeben das steuerpflichtige Nettoeinkommen. Die Steuerklassen werden nach den folgenden neun Einkommens-Kategorien bestimmt (Stand: 2002).

A. Einkommen aus unselbstständiger Arbeit

Beinhaltet Gehälter, Löhne, Prämien, sonstige Sachbezüge und andere Vergütungen aus Beschäftigungsverhältnissen. Die Abzüge umfassen 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zu einem Maximalbetrag von € 2.484. Wenn die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge diesen Betrag übersteigen, sind sie unbegrenzt absetzbar.

B. Einkommen aus Selbstständigkeit

Beinhaltet Einkommen von Spezialisten wie Ärzten und Anwälten, Tantiemen von Autoren und anderen Inhabern von geistigem Eigentum.

Eine Vielzahl von Betriebsausgaben kann bei der Berechnung des Gewinns abgesetzt werden. Dies beinhaltet zum Beispiel alle Ausgaben, die mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, außer wenn Sie sich auf Fahrzeuge beziehen (Öl, Versicherung, Abschreibung, Mieten).

Bis zu 10 Prozent des Gesamteinkommens können bestimmte Dinge wie Unterhaltungs- und Reisekosten abgesetzt werden. Abschreibungskosten von Anlagevermögen und Automobilbetriebskosten können zu 50 Prozent abgesetzt werden.

C. Gewinne aus Handel oder Industrie

Körperschaftssteuer-Richtlinien bieten die Möglichkeit, zukünftige Verluste für fünf Jahre mitzutragen, wenn das Gewerbe durch einen Sterbefall vererbt wurde. Steuern können in gewissen Fällen auf Basis einer Schätzung erhoben werden.

D. Einkommen aus der Landwirtschaft

Siehe Kategorie C.

E. Einkommen aus Investitionen

Einkommen, das aus Kapitalerträgen erworben wurde, kann nicht abgesetzt werden.

F. Einkünfte aus Miete und Verpachtung

Einkünfte aus Miete und Verpachtung entstehen aus allen Anlagegütern, in deren Besitz man in Portugal ist. Ausgaben für Reparaturen und Instandhaltungskosten für Gebäude können abgesetzt werden, vorausgesetzt sie sind eindeutig dokumentiert.

Nichtansässige, die Einnahmen aus einer portugiesischen Quelle empfangen (z. B. durch das Vermieten ihres portugiesischen Hauses), sollten ihren steuerlichen Vertreter anweisen, dass er an deren Stelle eine Steuererklärung ausfüllt (wenn sie dies nicht selbst tun können). Mieteinnahmen von Nichtansässigen oder einem ausländischen Unternehmen werden normalerweise pauschal mit 25 Prozent versteuert.

Seit 2002 müssen alle ausländischen Unternehmen, die in Portugal Immobilien besitzen, Mietsteuer auf Basis eines fiktiven Mieteinkommens zahlen, egal ob die Immobilie vermietet ist oder nicht.

Dieses fiktive “Einkommen” beträgt 6 Prozent des steuerpflichtigen (oder „vererbten“) Wertes der Immobilie und darauf wird ein Steuersatz von 25 Prozent dieses „Einnahme“-Wertes erhoben.

G. Kapitalgewinne

Abgesetzt werden können Gewinne aus Unternehmensanleihen oder Schuldscheinen, die vor dem 1. Januar 2001 erworben wurden; Investmentfonds; Anteile, die für ein Jahr gehalten wurden; die Veräußerung eines Haupthauses, wenn die Erträge innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf oder 1 Jahr vor dem Kauf in ein neues Haus investiert werden; einen 50-prozentigen Abschlag gibt es auf den Verkaufsgewinn eines Hauses, das nur zu Wohnzwecken genutzt wurde; intellektuell oder industriell genutzte Immobilien sowie ein Geschäft oder eine Pacht. Kapitalverluste können mit Kapitalgewinnen kompensiert werden.

H. Rentenbezüge

Beträgt das jährliche Einkommen aus Rentenbezügen weniger als € 7.058, so ist dies nicht steuerpflichtig. Der Kapitalanteil einer Rente auf Lebenszeit ist davon ausgeschlossen. Wenn es nicht möglich ist, zwischen Kapital und Zinsen zu unterscheiden, können 65 Prozent des empfangenen Betrags abgesetzt werden.

Sonstiges Einkommen

Diese Kategorie umfasst Gewinne aus Gewinnspielen und Lotterien. Es gibt keine spezifischen Abschläge.

Seit 1999 wurden die meisten Steuerabzüge in Freibeträge umgewandelt. Obligatorische Renteneinzahlungen und Alimente können allerdings immer noch komplett abgesetzt werden. Beachten Sie, dass alle Freibeträge durch offizielle Quittungen nachgewiesen werden müssen. 2002 konnten Steuerzahler die folgenden Freibeträge geltend machen:

  • € 175,58 für jeden alleinstehenden Steuerzahler und € 133,68 für verheiratete
  • € 96,77 für jedes Kind
  • Gesundheitsausgaben des Steuerzahlers und seiner Angehörigen, bis zu € 828 für unverheiratete Steuerzahler und bis € 1.656 für verheiratete sowie bis zu € 174,58 für jeden Unterhaltsberechtigen
  • 30 Prozent der Zinsen für die Tilgung von Darlehenszahlungen für den Erwerb oder die Instandhaltung eines Hauses in Portugal oder Mietzahlungen bis zu € 1.536,30
  • 30 Prozent von Bildungsausgaben für Kinder bis € 828 bei unverheirateten und € 1.656 bei verheirateten Steuerzahlern, bis zu € 174,58 pro Unterhaltsberechtigen
  • 25 Prozent von Lebensversicherungs- und Unfallversicherungsprämien, bis € 359 (verheiratet) bzw. € 179,57 (unverheiratet)
  • 25 Prozent der Krankenversicherung, bis € 179,57 (unverheiratet) oder € 359 (verheiratet)
  • 25 Prozent der Beiträge zur persönlichen Rentenvorsorge, begrenzt auf 5 Prozent des Gesamteinkommens. Diese Grenzen können für Steuerzahler unter 35 höher sein
  • 25 Prozent der staatlichen oder Gemeinde-Abgaben
  • 25 Prozent der Zahlungen an religiöse oder gemeinnützige Institutionen

Alle Einkommenssteuern, die in anderen Ländern gezahlt wurden, werden ebenfalls von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt. Wenn Sie jedoch im Ausland eine höhere Steuer zahlen als Sie in Portugal gezahlt hätten, erhalten Sie keine Rückzahlung von den portugiesischen Steuerbehörden!

Kapitalertragssteuer

Einnahmen aus bestimmten Quellen müssen mit der Kapitalertragssteuer zu folgenden Sätzen versteuert werden:

  • 35 Prozent: Gewinne aus Lotterien und Wettbewerben
  • 25 Prozent: Einnahmen aus Anteilen; Einkommen von Nichteinwohnern, das in Portugal erworben wurde; Renten, die von Nicht-Einwohnern in Portugal bezogen werden
  • 20 Prozent: Zinsen auf Bedarfs- und Festgelder, Einkommen aus Sicherheiten, Einkommen aus Versicherungen

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