Arbeitserlaubnis

Wer sie braucht und wo man sie bekommt

Arbeitserlaubnis

Viele das Arbeitsrecht betreffende Gesetze und Regularien in Polen wurden aufgrund der EU-Aufnahme Polens in den letzten Jahren an EU-Recht angeglichen.

Bürger eines EU-Mitgliedslandes benötigen nun keine spezielle Arbeitserlaubnis für Polen mehr. Anders ist dies für die meisten Nicht-EU-Bürger, welche neben einer Arbeitserlaubnis ebenfalls ein Arbeitsvisum benötigen.

Antrag auf eine Arbeitserlaubnis

Für Nicht-EU-Bürger gelten bei der Antragstellung für eine Arbeitserlaubnis strikte Regelungen. In den meisten Fällen lassen sich diese in drei groben Schritten zusammenfassen.

  1. Ein polnischer Arbeitgeber muss sich bereiterklären Sie anzustellen und für Sie einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen.
  2. Der Antrag muss bei der zuständigen Wojewod-Vertretung in dem Bezirk eingereicht werden, in dem die Firma des Arbeitgebers ihren Sitz hat. Eine Arbeitserlaubnis wird nur ausgestellt, wenn keiner der polnischen Bewerber für den Job ausreichend qualifiziert ist.
  3. Schließlich wird die Wojewod-Behörde dem Arbeitgeber und dem Antragsteller Auflagen erteilen. Erst wenn diese erfüllt sind kann die Arbeitserlaubnis ausgestellt werden.

Neben der bereits erwähnten Regelung für EU-Bürger, welche keine Arbeitserlaubnis benötigen, gibt es noch zahlreiche weitere Ausnahmen. Diese betreffen Menschen, die

  • für internationale Medienanstalten als Korrespondent, Fotograf o.ä. arbeiten
  • künstlerischen Tätigkeiten nachkommen
  • als Schauspieler, Sänger, Tänzer, Dirigent, Musiker oder Pantomime und nicht länger als 30 Kalendertage pro Jahr arbeiten
  • an polnischen Universitäten studieren und während der Semesterferien arbeiten (nicht länger als drei Monate pro Jahr)
  • Vorträge zu bestimmten wissenschaftlich oder künstlerisch wertvollen Themen halten
  • eine Position im Vorstand innehaben und die ihren festen Wohnsitz nicht in Polen haben, solange sie weniger als 30 Tage im Jahr arbeiten
  • ein Kirchenamt innehaben
  • als Angestellte internationaler Firmen nach Polen kommen um ein Training zu absolvieren oder um Serviceleistungen zu erbringen, solange sie nicht mehr als drei Monate pro Jahr arbeiten
  • zum Personal von NATO-Einrichtungen in Polen gehören

Als offiziell gemeldeter Angestellter in Polen gilt für Sie die gleiche rechtliche Grundlage wie für polnische Angestellte. Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, auf der Basis von Aufträgen in Polen zu arbeiten. In diesem Fall stehen Ihnen nicht die gleichen Rechte bezüglich der maximalen Tagesarbeitszeiten, Urlaubstage, etc. zu. In jedem Fall haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen in Polen.

Sollten Sie illegal in Polen arbeiten, da beispielsweise nicht alle Formulare korrekt ausgefüllt wurden, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Als Strafe droht dann in den meisten Fällen die sofortige Ausweisung auf eigene Kosten. Alle Visa für Polen, die zum Zeitpunkt der Ausweisung noch Gültigkeit besaßen, werden ebenfalls ungültig.

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