Mietverträge

Was Sie vor der Unterzeichnung wissen sollten

Mietverträge

Wenn Sie einen Mietvertrag in Polen unterschreiben, sollten Sie sicher gehen, dass es sich dabei um einen offiziellen Vertrag handelt. Da viele Wohnungen privat vermittelt werden kann es vorkommen, dass Ihr Vermieter Ihnen nur eine Mietvereinbarung anbietet.

Im Gegenzug einem offiziellen Mietvertrag ist eine Mietvereinbarung nicht an das Mietrecht in Polen gebunden ist. Ihnen steht als Mieter damit also keinerlei Schutz zu. Um aber ein Mindestmaß an Absicherung auch für private Mietvereinbarungen zu gewährleisten, sollten Dinge wie Miethöhe, Zustand der Wohnung und die Formalitäten zur Abrechnung der Nebenkosten explizit enthalten sein.

Bei offiziellen Mietverträge in Polen wird zwischen regulären und befristeten Verträgen unterschieden. Befristete Mietverträge werden verwendet, wenn der Vermieter die Wohnung für einen begrenzten Zeitraum nicht benötigt. Auch wenn die Regelungen zum Mieterschutz hier nicht so umfassend sind wie bei regulären Mietverträgen, sind sie doch oftmals die bessere Alternative zu Privatverträgen.

Wenn Sie einen Mietvertrag für eine möblierte Wohnung unterschreiben sollten Sie auf eine detaillierte Inventarliste bestehen. Darin sollten nicht nur die einzelnen Objekte gelistet sein, sondern auch deren Zustand. Darüber hinaus können Sie Fotos von der Wohnung vor der Übergabe machen um den Zustand genau festzuhalten. Nach Ihrer Kündigung ist es dann leichter für beide Seiten Gebrauchsspuren in der Wohnung auszumachen.

Üblicherweise haben Vermieter in Polen einen Ersatzschlüssel für die Wohnung. Dennoch dürfen Sie nicht ohne Absprache oder Vorankündigung Ihre Wohnung betreten.

Die Kündigung eines Mietvertrages unterliegt, zumindest bei regulären Verträgen, einer Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte einen Kündigungsgrund enthalten.

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