Aufenthaltsgenehmigung

Wie Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten

Aufenthaltsgenehmigung

Alle Ausländer – ausgenommen EU- und EWR- sowie Schweizer Staatsbürger – müssen sich nach Ankunft in den Niederlanden bei der Ausländerpolizei melden (Vreemdelnigenpolitie). Optimal ist die Meldung bei einem Büro in jenem Bezirk, in dem Sie wohnen werden.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen zu dürfen, müssen Sie mehrere Anforderungen erfüllen:
Wenn Sie für mehr als 3 Monate in den Niederlanden bleiben wollen und um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen möchten, brauchen Sie zuerst die Befugnis eines vorübergehenden Aufenthaltes in Form eines so genannten MVV (Machtiging tot Voorlopig Verblijf). Dieser muss vor Reiseantritt in der niederländischen Botschaft oder Konsulat des jeweiligen Heimatlandes beantragt werden.

Neben den EU-Staaten sind folgende Länder von dieser Regelung ausgenommen: Australien, Island, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA, Vatikan Staat.

Erfordernisse für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung

Abhängig vom Grund Ihres Aufenthalts in den Niederlanden (Arbeit, Ausbildung, Familie, etc.) müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen, um eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt zu bekommen. Das IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) entscheidet über die Rechtmässigkeit der Anträge und darüber, ob die dafür notwendigen Dokumente vorhanden sind.

Die folgenden Anforderungen müssen in jedem Fall erfüllt werden:

  • Besitz eines gültigen Passes
  • ärztliche Untersuchung auf Tuberkulose
  • Besitz einer in den Niederlanden akzeptierten Krankenversicherung

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diese oder andere notwendigen Anforderungen erfüllen, setzen Sie sich mit dem IND in Verbindung: Tel.: +31 20 889 30 45; www.ind.nl .

Wenn Sie im Besitz aller notwendigen Informationen und Dokumente sind, können Sie einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung beim nächstgelegenen Gemeindeamt einreichen. Hierzu muss eine Gebühr bezahlt werden.

Dies sind die erforderlichen Bedingungen für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung:

  • Gültiger Pass
  • Keine Vorstrafen
  • Keine Gefahr für die Öffentlchkeit bzw. die nationale Sicherheit darstellen
  • Über ausreichend Geldmittel verfügen (z.B. durch Arbeit, einen Bürgen bzw. Gönner) um den Aufenthalt in den Niederlanden finanzieren zu können
  • ärztliche Untersuchung auf Tuberkulose
  • Krankenversicherung, die die Kosten für etwaige medizinische Betreuung in den Niederlanden übernimmt

Es kann sein, dass Sie zusätzlich dazu noch andere Bedingungen erfüllen müssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt zu bekommen. Informieren Sie sich darüber auf der Webseite des IND: www.ind.nl .

Wenn Ihr Aufenthalt in den Niederlanden akademische Gründe hat können Sie sich nähere Informationen dazu auf dieser Webseite holen: www.nuffic.nl .

Wo kann ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung eingebracht werden?

Wenn Sie das MVV bereits erworben haben bzw. keines benötigen, können sie um eine Aufenthaltsgenehmigung bei jedem niederländischen Gemeindeamt (Gemeentehuis) ansuchen.

Die Gemeindeämter leiten die Anträge ans IND weiter; dort wiederum werden die Gesuche evaluiert. Nachdem die Entscheidung gefallen ist, wird diese wieder an das jeweilige Gemeindeamt zurückgesendet, wo Sie sie dann abholen können. Bei einem negativen Bescheid wird Ihnen zusätzlich ein Brief an Ihre Privatadresse zugestellt. Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben.

Das Gesetz räumt dem IND einen Spielraum von 6 Monaten ein, um über Angträge auf Aufenthaltsgenehmigung zu entscheiden, normalerweise geht der Prozess jedoch schneller vor sich.

Falls Sie ein MVV benötigen, dieses jedoch noch nicht haben, sollten Sie sich an eines der Büros des IND in Hoofddorp oder Rijswijk wenden, um dort um eine Aufenthaltsgenehmigung anzusuchen. Versuchen Sie auf jeden Fall ein MVV zu bekommen, falls Sie es benötigen. Andernfalls können Sie sogar von der Ausländerpolizei (Vreemdelingenpolitie) festgenommen werden.

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