Familienmitglieder

So bringen Sie Ihre Familie nach England

Familienmitglieder

Ehefrauen, Verlobte, Partner und andere Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen zu Ihrer Familie in Großbritannien ziehen.

Ehefrauen, Partner und Verlobte

Um Ihre Ehefrau mit nach Großbritannien zu bringen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  • Sie sind legal miteinander verheiratet,
  • Sie beabsichtigen, langfristig als Frau und Mann zusammenzuleben,
  • Sie können sich selbst und Ihre Angehören finanziell unterhalten,
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.

Für Verlobte gelten folgende Bedingungen:

  • Sie beabsichtigen, in nahmer Zukunft zu heiraten (normalerweise innerhalb von 6 Monaten),
  • Sie beabsichtigen, nach Ihrer Heirat langfristig zusammenzuleben,
  • Sie können sich selbst und Ihre Angehören finanziell unterhalten.

Unverheiratete Partner müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Jegliche vorherige Heirat ist geschieden,
  • Sie müssen seit mindestens zwei Jahren zusammenleben,
  • Sie beabsichtigen, langfristig zusammenzuleben,
  • Sie können sich selbst und Ihre Angehören finanziell unterhalten,
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.

Familienangehörige

Kinder können unter folgenden Voraussetzungen zu Ihren Eltern nach Großbrittanien ziehen:

  • Die Eltern leben zurzeit in Großbritannien,
  • Die Eltern können die Kinder ohne staatliche Zuschüsse unterhalten,
  • Die Kinder sind weniger als 18 Jahre alt,
  • Die Kinder können sich selbst nicht finanziell unterhalten, sind nicht verheiratet und leben mit Ihren Eltern zusammen.

Falls nur ein Elternteil mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Großbritannien lebt, wird den Kindern nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, wenn der betreffende Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat.

Als verwitweter Vater oder Mutter, oder als Großeltern (mindestens einer der Partner älter als 65 Jahre) können Sie unter folgenden Voraussetzungen zu Ihren Kindern oder Enkeln nach Großbritannien ziehen:

  • Sie sind finanziell von Ihren Kindern oder Enkeln abhängig,
  • Ihre Kinder oder Enkel können Sie ohne staatliche Zuschüsse finanziell unterhalten.

Alle anderen Familienangehörigen erhalten nur unter “außergewöhnlich dringenden Umständen” eine Aufenthaltsgenehmigung für Großbritannien.

Weite Informationen zum Thema Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie auf der UK-Visaseite www.ukvisas.gov.uk  oder von Ihrer nächstgelegenen diplomatischen Vertretung.

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