Arbeitserlaubnis

Arbeitsgenehmigungen und Antragsverfahren

Arbeitserlaubnis

Falls Sie in Großbritannien arbeiten wollen, benötigen Sie ggf. eine Arbeitsgenehmigung. Für EU-Bürger ist diese nicht notwendig.

Um Sie als Nicht-EU-Bürger anzustellen, muss Ihr Arbeitgeber nachweisen, dass Sie für Ihren Job ausreichend qualifiziert sind und dass für diesen keine gleichwertig qualifizierten Kandidaten aus der EU zur Verfügung stehen.

Obwohl es nicht unmöglich ist, diese Bedingungen zu erfüllen, wollen sich gerade kleinere Firmen oftmals nicht mit dem 4-6 Monate langen Antragsverfahren auseinandersetzen, solange sie andere Bewerber für die jeweilige Stelle haben. Für hochqualifizierte Management- oder IT-Positionen ist eine Arbeitsgenehmigung normalerweise sehr viel leichter zu bekommen, und der Antrag wird schneller bearbeitet.

Was ist eine Arbeitsgenehmigung?

Eine Arbeitsgenehmigung wird in Großbritannien für einen bestimmten Job ausgestellt. Sie ist Voraussetzung für die Anstellung von Arbeitnehmern, die nicht aus der EU kommen, und soll zugleich die Interessen der Arbeitnehmer in Großbritannien wahren.

Benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis?

Sehr vereinfacht gesagt, benötigen Sie für fast alle Jobs eine Arbeitsgenehmigung, solange Sie nicht aus der EU oder der Schweiz kommen. Zu dieser Regel gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen (Künstler, Erfinder, Priester, Au Pairs und andere Berufsgruppen benötigen beispielsweise keine Arbeitserlaubnis für Großbritannien). Eine detaillierte Auflistung der Bestimmungen finden Sie unter www.workpermits.gov.uk .

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