Aufenthaltserlaubnis

Wer braucht ein Visum in England?

Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in ein anderes Land der EU übersiedeln.

Also brauchen Deutsche und Österreicher, die ihren Wohnsitz vorübergehend oder auf Dauer nach Großbritannien verlegen, weder einen Sichtvermerk im Reisepass (Visum) noch eine andere Art von permit. Schweizer und andere Bürger aus nicht im Europäischen Wirtschaftsraum (EEC) organisierten Staaten hingegen, die sich länger als drei Monate in Großbritannien aufhalten möchten, können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen und müssen sich vom » Home Office« eine Aufenthaltserlaubnis erteilen lassen, und zwar schon vor der Einreise in Großbritannien.

Sonderregelung für Ehegatten

Eine Aufenthaltserlaubnis ist auch für Deutsche oder Österreicher erforderlich, falls diese als Ehegatten eines Nicht-EU-Staatsangehörigen in Großbritannien sesshaft werden wollen.

Die deutsche Ehefrau eines amerikanischen Staatsbürgers beispielsweise, die sich ge­meinsam mit ihrem Mann in England länger als sechs Monate aufhält, muss also wie dieser im Immigration & Nationality Directorate des Home Office in Croydon (London) ein residence permit beantragen; es wird für fünf Jahre erteilt und nach Ablauf dieser Zeit verlängert. Dokumente wie Pässe, Heiratsurkunden und ggf. Arbeitsverträge sind dem Antrag im Original (keine Foto­kopien!) beizufügen.

Einen solchen Antrag stellt man über das zuständige Konsulat, von welchem man auch die entsprechenden Formulare bekommt.

Auf einem EEC1 genannten Formblatt wird gefragt, ob Sie als Arbeitnehmer einer Firma nach Großbritannien kommen oder als Selbständiger bzw. Freiberufler aktiv werden möchten, ob Sie Rentner, Student oder eine self-supporting person sind, die von ihrem Vermögen ( funds) lebt. Letzteres wäre nachzuweisen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch.

Polizeiliche Meldepflicht

Eine polizeiliche Meldepflicht kennt man in England nicht. Das bedeutet: Wo immer Sie sich niederlassen, erfährt allenfalls Ihre Bank, der Briefträger, die Telecom. Wer Dienstleister nicht direkt in Anspruch nimmt oder von Drittplätzen aus kommuniziert, kann als Privatperson nach Herzenslust abtauchen. Vorausgesetzt, man privatisiert wirklich und wird nicht – etwa durch Berufstätigkeit – steuerpflichtig.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in England.

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