Umzug

Einfuhrbedingungen für Tiere, Pflanzen und Kraftfahrzeuge

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Waren, die innerhalb der Binnengrenzen der Europäischen Union transportiert werden, unterliegen seit 1993 keinen Kontrollen mehr. Sie müssen in Großbritannien also weder Steuern noch Zoll auf Waren entrichten, die Sie aus anderen Mitgliedstaaten der EU mitbringen und dort erworben haben. Diese dürfen allerdings ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sein.

Sonderbestimmungen gelten bei der Einfuhr von Waren aus den EWR-Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein und aus allen anderen Nicht-EU-Ländern. Die Einfuhr bestimmter Arten von Waren ist grundsätzlich verboten bzw. unterliegt Einschränkungen, unabhängig von ihrer Herkunft. Hierzu zählen u.a. Waffen, nicht zugelassene Arzneimittel sowie bestimmte Pflanzen und deren Erzeugnisse.

Mitbringen von Tieren

Das Ministerium für Umwelt, Lebensmittel und ländliche Angelegenheiten ( Department for Environment, Food and Rural Affairs) hat das PETS-Programm erstellt. Im Gegensatz zu den aufwändigen Prozeduren früherer Tage können Sie dadurch Hunde, Katzen oder Frettchen nach Großbritannien mitnehmen, ohne dass diese in Quarantäne müssen. Dieses Einreiseprogramm für Haustiere steht nur für die o.g. Tierarten und auch nur für solche aus bestimmten Ländern offen, darunter auch aus Deutschland.

Das PETS-Programm schreibt für den Besitzer eines Haustiers folgende Schritte vor, die in der richtigen Reihenfolge erfolgen müssen:

  1. Das Tier muss zur Identifizierung einen Mikrochip tragen.
  2. Es muss gegen Tollwut (engl.: Rabies) geimpft sein.
  3. Es muss einem Bluttest unterzogen worden sein, durch den nachgewiesen wird, dass der Impfstoff ausreichenden Schutz gegen Tollwut bietet. Ein staatlich anerkannter Tierarzt kann dann eine PETS-Bescheinigung ausstellen.
  4. Schließlich muss das Haustier 24 bis 48 Stunden vor der Verbringung nach Großbritannien gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Eine amtliche Bescheinigung über die Durchführung dieser Behandlung muss vorgelegt werden können.
  5. Es ist eine Erklärung vorzulegen, dass sich das Haustier in einem Zeitraum von sechs Monaten vor der Verbringung nach Großbritannien nicht außerhalb eines der anerkannten PETS-Länder aufhielt.

Alle übrigen Tiere, auf die das PETS-Schema nicht zutrifft, werden einer sechsmonatigen Quarantäne unterzogen. Informationen unter www.defra.gov.uk .

Tipp: Beachten Sie bereits frühzeitig bei Reiseplanungen, dass Sie es vermeiden, Ihr Tier in ein Nicht-PETS-Land mitzunehmen. Liegt dann nämlich weniger als ein halbes Jahr zwischen dieser Reise und Ihrer geplanten Einreise nach Großbritannien, so wird Ihnen die Mitnahme Ihres Tieres verweigert. Auch bei der eigentlichen Verbringung nach Großbritannien muss eine entsprechende Reiseroute gewählt werden, die Nicht-PETS-Länder, wie z.B. Norwegen, ausschließt.

Mitbringen von Pflanzen

Gesunde Pflanzen, Produkte und Samen dürfen nach Großbritannien mitgebracht werden, falls sie für den privaten Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen wird allerdings streng vom Zoll kontrolliert.

Mitbringen von Vermögenswerten

Einzelpersonen dürfen Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe nach Großbritannien einführen. Der Transfer von Finanzvermögen zwischen Bürgern der Mitgliedstaaten des EWR unterliegt keinen Beschränkungen. Weitere Informationen erteilt der nationale Beratungsdienst der Zoll- und Finanzbehörde ( National Advice Service).

Mitbringen eines Autos

Für die Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat nach Großbritannien fallen keine Gebühren an, sofern das Fahrzeug mindestens sechs Monate alt ist und sein Kilometerstand mehr als 6.000 Kilometer beträgt. Weitere Informationen erteilt Ihnen der National Advice Service.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Großbritannien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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