Subventionierter Wohnraum

Wohnungszuschüsse und Sozialbauwohnungen

Subventionierter Wohnraum

In vielen Fällen haben Sie in Frankreich ein Anrecht auf finanzielle staatliche Zuschüsse zu Ihrer Unterkunft.

Wenn Sie z.B. Student mit geringem Einkommen und einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie wahrscheinlich von diesen Zuschüssen profitieren. Da die finanziellen Hilfen oftmals beträchtlich sind, sollten Sie sich hierüber auf jeden Fall informieren.

Grundsätzlich existieren zwei Formen der Finanzhilfe. Beide sind i.d.R. über die CAF (Caisses d’Allocations Familiales) zu beantragen, die staatlichen Hilfsorganisationen für Familien.

Die typischsten Formen der Hilfe sind APS (Allocation de Logement Sociale) und APL (Aide Personnalisée au Logement). Das Niveau der Zuschüsse hängt u.a. von Ihrem Einkommen, der Art Ihrer Unterkunft sowie der monatlichen Miete ab. In Wohngemeinschaften können alle Mitbewohner von den Zuschüssen profitieren, allerdings jeweils nur für Ihren Anteil an der Gesamtmiete. Jeder Mitbewohner muss seinen Zuschuss in diesem Fall individuell beantragen.

Weitere Informationen bietet die Internetseite der CAF ( www.caf.fr , nur Französisch). Hier finden Sie Informationen, Antragsformulare sowie eine Übersicht der Dokumente, die zur Beantragung der Zuschüsse benötigen. Sie können auch das nächstgelegen CAF-Büro aufsuchen, sollten in diesem Fall jedoch mit einigen Stunden Wartezeit rechnen.

Antragsverfahren und Papiere

Einige wichtige Punkte sollten Sie bei der Beantragung des Wohnzuschusses berücksichtigen:

  1. Zur Beantragung benötigen Sie einen Mietvertrag mit Ihrem Namen. Falls Sie in einer Wohngemeinschaft wohnen, muss Ihr Name auf dem Mietvertrag erscheinen und Ihr Anteil der Miete klar definiert sein.
  2. Ferner benötigen Sie das Original Ihrer Geburtsurkunde (Acte de naissance) sowie eine beglaubigte Übersetzung dieser Urkunde mit den Namen und Vornamen Ihrer Eltern. In Frankreich darf die Geburtsurkunde zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als drei Monate sein. In den meisten anderen Ländern werden Geburtsurkunden jedoch nur einmalig zum Zeitpunkt der Geburt ausgestellt und sind dann lebenslang gültig. Dies wird von dem CAF-Personal manchmal nicht akzeptiert. Bitten Sie in diesem Fall Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat um eine Bescheinigung der lebenslangen Gültigkeit oder um direkte Hilfe.

Vergewissern Sie sich, dass Sie jeden Punkt des Bewerbungsformulars gewissenhaft ausgefüllt haben und alle notwendigen Dokumente mitführen (es ist durchaus wahrscheinlich, dass Sie einige der vielen Dokumente bei Ihrem ersten Antrag vergessen).

Rechnen Sie damit, dass sich das CAF-Personal extrem inflexibel zeigt und selbst das kleinste Detail des Antrags nachprüft und ggf. kritisiert. Bewahren Sie in diesem Fall die Ruhe, und erwarten Sie kein Mitleid Ihrer französischen Freunde, da diese Sie nur darauf hinweisen werden, dass diese Kleinlichkeit letztendlich zum Schutz des generösen französischen Sozialsystems dient.

Sozialbauwohnungen HLM (Hébergement à loyer modéré)

In Frankreich existiert ein gut ausgebautes Angebot von staatlich geförderten Sozialbauwohnungen, die Familien mit einem geringen Einkommen zur Verfügung gestellt werden.

Um eine solche Wohnung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Aufenthaltsberechtigung in Frankreich leben und innerhalb dieser Zeitraums eine vordefinierte Nettoeinkommensgrenze nicht überschritten haben. Die Grenze dieses Nettoeinkommens hängt von der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder sowie der Region ab und wird jedes Jahr neu angepasst. Im folgenden finden Sie einige Beispiele für 2003:

4köpfige Familie:

  • €37.546 für Paris und angrenzende Ortschaften
  • €34.542 für Ile de France Region (ohne Paris)
  • €27.055 für andere Regionen

3köpfige Familie oder eine Person mit Unterhaltspflicht für ein weiteres Haushaltsmitglied:

  • €31.448 für Paris und angrenzende Ortschaften
  • €28.837 für Ile de France Region (ohne Paris)
  • €22.412 für andere Regionen

Sozialbauwohnungen sind äußerst kostengünstig, doch leider ist das Angebot begrenzt. Selbst wenn Sie zum Kreis der förderfähigen Personen zählen, garantiert Ihnen dies noch nicht, dass Sie tatsächlich auch eine Wohnung erhalten. Bestimmte Zielgruppen haben bei der Wohnungsvergabe Priorität. Diese werden individuell von jedem département definiert, umfassen aber normalerweise die folgenden Gruppen:

  • aus ihrer Wohnung ausgewiesene Menschen ohne Obdach
  • Behinderte, Großfamilien, schwangere Frauen sowie junge Menschen auf der Suche nach ihrer ersten Wohnung
  • Menschen, die aufgrund ihres Arbeitsplatzes umziehen müssen
  • Menschen in unverschuldeten finanziellen Schwierigkeiten.

Das Vergabeverfahren für eine HLM-Unterkunft kann sehr langwierig sein, vor allem wenn Sie nicht zu einer der oben genannten Gruppen zählen. In Paris müssen Sie oftmals z.B. jahrelang auf eine Sozialbauwohnung warten.

Um Ihre Chancen zu erhöhen, sollten Sie eine HML-Unterkunft gleichzeitig bei mehreren Stellen beantragen:

  • Ihrer lokalen Polizeipräfektur
  • Ihrem lokalen HLM-Büro
  • Ihrem lokalen Ratshaus (Mairie)

Notfallunterkünfte

Soziale Notfallunterkünfte (CHRS) gibt es in größeren Städten für Obdachlose. Wir raten Ihnen jedoch, diese nur in extremen Notfällen in Anspruch zu nehmen.

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