Der Hauskauf in Deutschland

Kosten und Verfahren

Der Hauskauf in Deutschland

Jede Form von Grundstückserwerb muss in Deutschland notariell beglaubigt werden. Notare erledigen die rechtlichen Rahmenbedingungen und vertraglichen Verpflichtungen die mit einem Immobilienkauf einhergehen.

Ein Notar erhebt eine Gebühr von 1,6 - 2% des Verkaufspreises. Um das Geld vom Käufer zum Verkäufer zu überweisen können Sie auch ein Notaranderkonto nutzen. Dies ist allerdings mit höheren Notarkosten verbunden.

Der Immobilienkäufer hat zudem die Grunderwerbsteuer zu tragen, die durchschnittlich bei 3,5% des Preises liegt. In einigen Bundesländern kann diese bis zu 5% betragen.

Einige Käufer versuchen daher ein “Abkommen” mit dem Verkäufer zu treffen, wobei ein niedrigerer Preis auf dem Vertrag angegeben wird, um weniger Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen. Wird der Betrug jedoch erkannt, drohen sowohl Käufer als auch Verkäufer Bußgelder oder gar eine strafrechtliche Verfolgung.

Ist der Verkauf abgeschlossen, sollte die Besitzurkunde beim zuständigen Grundbuchamt registriert werden, sodass das Eigentumsrecht auf den neuen Eigentümer übertragen werden kann. Der Übertragungs- und Registrierungsprozess kann 2 - 3 Monate dauern.

Die Beauftragung eines Immobilienmaklers in Deutschland

Um in Deutschland ein Haus zu kaufen, können Sie die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu einem Notar ist das nicht zwingend erforderlich, wenngleich grundsätzlich zu empfehlen. Unterschreiben Sie jedoch niemals ein alleiniges Vertretungsabkommen, welches Sie verbindlich an die Dienste eines bestimmten Maklers bindet.

Klären Sie mit Ihrem Makler von vornherein ab, wer die Provision bezahlt, um eventuelle Missverständnisse beim Abschluss des Kaufs zu vermeiden. In der Regel beträgt die Provision für einen Makler in etwa 6% des Kaufpreises. Sie können versuchen mit dem Verkäufer zu vereinbaren, dass dieser die Provision bezahlt (schließlich arbeitet der Makler in seinem Auftrag), in den meisten Fällen wird die Provision jedoch an Ihnen hängen bleiben.

Ein Anwalt/ Notar kümmert sich um Grundbuch und Kaufvertrag. Der Grundbucheintrag zeigt, ob die Immobilie frei von Schulden ist (z.B.: Hypotheken). Handelt es sich um Gemeinschaftseigentum (z.B.: eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus), müssen Sie möglicherweise eine Teilungserklärung unterschreiben, welche die Pflichten und Verantwortlichkeiten eines jeden Eigentümers beinhaltet.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: