Pflegeversicherung

Die "5. Säule" des Sozialversicherungssystems

Pflegeversicherung

Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist für alle Krankenversicherungspflichtigen vorgeschrieben.

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als die "5. Säule" des Sozialversicherungssystems eingeführt und soll die Kosten einer langfristigen Pflegeabhängigkeit decken, die aufgrund von Unfällen, Krankheiten oder Altersgründen auftreten kann.

Die Pflegeversicherung wird mit der gleichen Versicherung abgeschlossen, bei der Sie auch Ihre Krankenversicherung haben. Falls Sie gesetzlich versichert sind, werden Sie automatisch auch pflegeversichert. Dies gilt auch, wenn Sie eine private Krankenversicherung mit Anspruch auf Erstattung von langfristigen Krankenhausaufenthalten haben.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung betragen 1,7% Ihres Bruttoeinkommens (2004). So wie die Krankenversicherung werden auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zu je 50% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und direkt von Ihrem Gehalt abgezogen.

Sie haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn Sie langfristig regelmäßige oder substantielle Hilfe bei Alltagstätigkeiten benötigen (etwa 6 Monate oder länger). Die Pflegeversicherung umfasst vier Bereiche: Persönliche Hygiene, Verpflegung, Mobilität und Hausreinigung.

Erstattet wird eine professionelle Hilfe oder Betreuung bei Alltagstätigkeiten. Sie können zwischen einer direkten Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst oder einer Barauszahlung der Pflegesätze wählen, mit der Sie auch eine Pflege durch Familienangehörige bezahlen können.

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