Plötzlich Pflegebedürftig

Was ist zu tun, wenn der Pflegefall eintritt?

Plötzlich Pflegebedürftig

Ein Pflegefall tritt oft ganz plötzlich ein. Gründe dafür gibt es viele, z.B. Unfälle oder eine schwere Erkrankung. Grundsätzlich kann es jeden treffen. Wenn es wirklich so weit kommen sollte, müssen einige Dinge beachtet werden, damit Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden.

Wenn jemand im Alltag nicht mehr selbstständig zurecht kommt, ist er oft auf die Hilfe von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften angewiesen. Der Zeitaufwand kann dabei ganz unterschiedlich sein. Deshalb gibt es in Deutschland ein System mit mehreren Pflegestufen. Dieses bezieht sich auf den täglichen Pflegeaufwand und die Schwere der Beeinträchtigung. Abhängig von der Pflegestufe ist die Höhe und Art der Leistungen, die der Pflegebedürftige aus der Pflegekasse der sozialen Pflegeversicherung erhält.

Pflegebedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die bei der Verrichtung gewöhnlicher und wiederkehrender alltäglicher Dinge dauerhaft, vorraussichtlich für mindestens sechs Monate, aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen, auf Hilfe in erheblichem oder höherem Maße angewiesen sind. Zu den erwähnten Krankheiten oder Behinderungen zählen zum Beispiel Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane sowie Störungen des Zentralnervensystems.

Der Pflegeantrag

Sofort mit Beginn der Pflegebedürftigkeit sollte ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt werden. Dies kann formlos bei der Pflegekasse geschehen. Die weiteren Schritte sehen dann wie folgt aus:

  • Absprache eines Termins für das Pflegegutachten
  • Vorbereitung auf das Pflegegutachten (z.b. Führen eines Pflegetagebuches)
  • Besuch des Gutachters beim Pflegebedürftigen
  • Erstellung des Pflegegutachtens
  • Bescheid über die Pflegestufe und den zeitlichen sowie finanziellen Bedarf

Spätestens fünf Wochen nach der Antragsstellung muss der Bescheid über die Pflegestufe versendet werden. Dieser entscheidet auch über die Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Pflegestufen

In Deutschland gibt es mehrere Pflegestufen. Die Einstufung ist dabei vom Zeitaufwand für die Pflege abhängig. Die Pflegestufen reichen von einer “erheblichen Pflegebedürftigkeit” bis zu einer “Schwerstpflegebedürftigkeit”. In allen Stufen benötigt der Pflegebedürftige täglich mehrmals Hilfe bei Verrichtungen in den Bereichen Ernährung, Mobilität oder Körperpflege. Zudem wird mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. In der höchsten Pflegestufe benötigt der Pflegebedürftige rund um die Uhr Hilfe, also auch in der Nacht.

Plötzlich Pflegebedürftig

“Pflegestufe 0”

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz-Kranke) werden oft keiner Pflegestufe zugeordnet. Dennoch können sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Eingeschränkte Alltagskompetenz bedeutet laut Definition des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), dass ein ausgewachsener Mensch seine alltäglichen Verrichtungen innerhalb seiner Kultur nicht selbstständig und unabhängig in eigenverantwortlicher Weise verrichten kann.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Zur Feststellung des Pflegebedarfs macht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beziehungsweise bei Privatversicherten der Medicproof GmbH einen Hausbesuch. Dabei sollte nicht nur die pflegebedürftige Person anwesend sein, sondern auch deren nächste Angehörige und die pflegende Person. Vorliegen sollten dazu Krankenunterlagen, wie ärztliche Atteste. Zudem ist es ratsam, über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen ein Pflegetagebuch zu führen.

Die Art der Pflege

Für die Art und Weise der Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann ein Pflegebedürftiger beispielsweise zu Hause von einem Angehörigen oder von einem professionellen Pflegedienst gepflegt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit für eine stationäre oder eine teilstationäre Unterbringung. Bei der teilstationären Pflege können Betroffene zu Hause wohnen. Sie werden dann durch die sogenannte Tages- oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung professionell betreut.

Die vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige mit der höchsten Pflegestufe werden in vielen Fällen in einem Pflegeheim untergebracht, da sie dort professionell rund um die Uhr gepflegt werden können. Bei der Auswahl des geeigneten Pflegeheimes können die Pflegestützpunkte hilfreich sein. Zudem sollte man sich im Klaren sein, welche Anforderungen die Pflegeeinrichtungen erfüllen muss. Weitere Hilfen bieten zum Beispiel Online-Portale oder die sogenannten Pflegenoten. Bevor ein Heimvertrag unterzeichnet wird, empfiehlt es sich, die Einrichtung genauestens zu prüfen und vorher zu besichtigen.

Dieser Artikel gibt eine erste Orientierung für den Pflegefall. Hilfe gewährt auch die Webseite des Bundesgesundheitsminsiteriums .

Quelle: 1A Fachportal – Auf www.pflegeversicherung.net  finden Sie mehr informationen zur Pflegeversicherung

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