Staatsangehörigkeit

So werden Sie belgischer Staatsbürger

Staatsangehörigkeit

Als Ausländer können Sie die belgische Staatsbürgerschaft annehmen, indem Sie den Einbürgerungsprozess durchlaufen.

Die wichtigsten Anforderungen sind, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, in den letzten drei Jahren Ihren Erstwohnsitz in Belgien hatten und z.B. durch Ihre Arbeit, Freunde oder Ihre Familie, Investitionen oder aber durch Schulden (welche Sie wahrscheinlich am stärksten an das Land binden werden!) ein „aufrichtiges Interesse“ an Belgien bzw. eine Bindung an das Land haben. Sie müssen die entsprechenden Formulare sowie übersetzte und beglaubigte Kopien Ihrer Geburtsurkunde, des Nachweises Ihres belgischen Wohnsitzes und all derer Dokumente, die Ihnen nützlich sein könnten, bei der Verwaltung der Gemeinde, in der Sie leben, vorlegen.

Ihr Dossier wird vom „Service des Naturalisations“ bearbeitet und vom nationalen Abgeordnetenhaus ( Chambre des Représentants), welches gegebenenfalls weitere Untersuchungen leiten würde, beurteilt. Letztendlich wird Ihr Einbürgerungsantrag Teil eines gesetzgebenden Aktes, welches im „Moniteur belge“, dem offiziellen Journal der belgischen Legislative, veröffentlicht wird. Das Datum der Veröffentlichung bedeutet den Beginn Ihrer belgischen Staatsbürgerschaft. Von nun an stehen Ihnen dieselben Rechte (aber auch Pflichten) wie allen anderen belgischen Staatsbürgern zu.

Wenn Sie Kinder unter 18 haben, werden diese automatisch auch belgische Staatsbürger, vorausgesetzt, dass sie bei Ihnen leben.

Wenn Sie einen belgischen Staatsbürger heiraten oder Ihr Ehepartner die belgische Staatsbürgerschaft erhält, während Sie verheiratet sind, können Sie diese ebenfalls beantragen, unter der Voraussetzung, dass Sie mindestens drei Jahre zusammen in Belgien gelebt haben. Der Prozess läuft dann innerhalb eines vereinfachten Verfahrens ab. Wenn Sie in Belgien geheiratet haben, können Sie dieselbe Geburtsurkunde benutzen wie für die amtliche Eintragung Ihrer Heirat. Dies erspart Ihnen die Gebühren für deren Übersetzung und Beglaubigung.

 Für weitere Informationen über den Einbürgerungsprozess, besuchen Sie die Internetseite der belgischen Kammer des Repräsentantenhauses. 

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